Wer die Kosten trägt…

  • Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
  • Hier übernimmt die Pflegekasse entsprechend des jeweiligen Pflegegrades zusätzlich zur Pflegesach- oder Geldleistung für die häusliche Versorgung auch Kosten der Tagespflege

Für eine ausführliche Beratung zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien, persönlichen Gespräch zu Verfügung!

Unsere Preise (ab 01.01.2024):

* im jeweiligen Pflegesatz sind 2,55€ Ausbildungszulage enthalten!
Der Zuschlag für zusätzliche Betreuung beträgt 9,00 € pro Tag (§ 43b).

Alle Leistungen der Tagespflege können direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden und wirken sich in keinster Weise auf Ihren bisherigen Pflegegeld- oder Sachleistungsanspruch für ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit aus.

Die Tagespflege steht jedem Menschen mit einer Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zusätzlich zu!

Kurz:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistung für zu Hause bleiben unverändert bestehen
  • Leistungen der Tagespflege können zusätzlich in Anspruch genommen werden
  • Leistungen der Pflegeversicherung können individuell kombiniert und genutzt werden

Grundsätzlich ist es möglich, alle Kosten der Tagespflege über Ihre Pflegekasse und den Sozialhilfeträger abzurechnen.

Wir helfen Ihnen jederzeit bei Antragsstellungen für die Tagespflege oder bei Beratungen bezüglich Kostenträgern und Preisen.