- Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
- Hier übernimmt die Pflegekasse entsprechend des jeweiligen Pflegegrades zusätzlich zur Pflegesach- oder Geldleistung für die häusliche Versorgung auch Kosten der Tagespflege
Für eine ausführliche Beratung zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien, persönlichen Gespräch zu Verfügung!
Unsere Preise (ab 01.01.2024):